der German Legal Tech Summit GmbH
Teil I. Allgemeiner Teil
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme als Aussteller oder Sponsor an der Kongressmesse German Legal Tech Summit am 3. Dezember 2026 in Hannover.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wird.
- Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Zur Beweissicherung sollen solche Vereinbarungen innerhalb von fünf Werktagen in Textform (z. B. per E-Mail) dokumentiert und der anderen Partei übermittelt werden.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Brief).
- Die Haus- und Benutzerordnung der Betreibergesellschaft des Veranstaltungsortes in Hannover ist ergänzend zu beachten und Bestandteil dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote der German Legal Tech Summit GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- An verbindliche Angebote hält sich die German Legal Tech Summit GmbH – sofern im Angebot nicht anders angegeben – für die Dauer von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum gebunden.
- Die German Legal Tech Summit GmbH ist berechtigt, Vertragsangebote des Vertragspartners innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang anzunehmen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Alle Preisangaben der German Legal Tech Summit GmbH verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die German Legal Tech Summit GmbH ist berechtigt, bis zu 100 % des vereinbarten Preises als Vorauszahlung zu berechnen. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder aus demselben Vertragsverhältnis entstanden ist.
- Die vollständige Erfüllung aller Zahlungsansprüche der German Legal Tech Summit GmbH ist Voraussetzung für den Zugang zum Veranstaltungsgelände sowie den Aufbau und die Nutzung der zugeteilten Standfläche.
§ 4 Haftung
- Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
- Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der German Legal Tech Summit GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso unberührt bleibt die Haftung bei Arglist oder Garantien.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die German Legal Tech Summit GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Erkennbare Mängel oder Schäden sind der German Legal Tech Summit GmbH unverzüglich vor Ort sowie in Textform anzuzeigen, um eine Abhilfe zu ermöglichen.
- Die Haftung für die Schäden i.S.v. Abs. 3 wird auf 50.000 EUR begrenzt.
§ 5 Absage, Verkürzung, Verlegung und Verschiebung der Veranstaltung
- In begründeten Ausnahmesituationen sowie in Fällen höherer Gewalt ist die German Legal Tech Summit GmbH berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise einzuschränken, abzusagen, abzubrechen, zu verschieben oder örtlich zu verlegen.
- Eine begründete Ausnahmesituation liegt insbesondere vor, wenn:
- die Durchführung aufgrund hoheitlicher Maßnahmen (z. B. behördliche Auflagen, Verordnungen oder Warnungen) unmöglich oder unzumutbar wird.
- tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder Sachen von erheblichem Wert vorliegen oder eine störungsfreie Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
- Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der German Legal Tech Summit GmbH (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terrorismus, schwere Infrastrukturausfälle, Streik).
- Die German Legal Tech Summit GmbH behält sich zudem das Recht vor, die Veranstaltung bis spätestens 4 Wochen vor Beginn abzusagen, wenn eine wirtschaftlich tragfähige Durchführung aufgrund mangelnder Anmeldungen nicht erreicht werden kann.
§ 6 Rechtsfolgen aus § 5, Erstattung und Vorlaufkosten
- Wird die Veranstaltung gemäß § 5 vollständig abgesagt, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei. Bereits geleistete Zahlungen des Vertragspartners werden unverzüglich und vollständig zurückerstattet.
- Bei einer teilweisen Absage oder Verkürzung der Veranstaltung reduziert sich die Vergütung anteilig hinsichtlich des nicht durchgeführten Teils.
- Im Falle einer zeitlichen Verschiebung oder örtlichen Verlegung gilt der Vertrag für den neuen Termin bzw. Ort als fortbestehend, es sei denn, der Vertragspartner widerspricht der Verlegung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung in Textform. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs werden bereits gezahlte Beträge erstattet.
- Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund von Maßnahmen nach § 5 sind – vorbehaltlich der Regelungen in § 4 – ausgeschlossen.
§ 7 Verhaltenskodex, Rücksichtnahme
- Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die geschäftlichen und ideellen Interessen der jeweils anderen Partei. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den weltanschaulich neutralen und fachlichen Charakter der Veranstaltung zu wahren.
- Der Vertragspartner bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und verpflichtet sich, diese zu achten und zu wahren.
- Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Abs. 1 ist die German Legal Tech Summit GmbH nach vorheriger Abmahnung berechtigt, entsprechende Maßnahmen des Vertragspartners zu unterbinden oder diesen von der Teilnahme auszuschließen.
§ 8 Exklusivität
Exklusivitätsrechte (z. B. als Branchenexklusiv-Sponsor) stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn diese im Hauptvertrag ausdrücklich und in Textform vereinbart wurden.
Teil II. Bedingungen für Standbau, Messebetrieb und Sponsoring
§ 1 Standvergabe
- Standflächen werden von der German Legal Tech Summit GmbH nach organisatorischen Erfordernissen und billigem Ermessen zugeteilt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
- Standortwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die German Legal Tech Summit GmbH behält sich vor, zugeteilte Standflächen aus zwingenden technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nachträglich geringfügig anzupassen.
§ 2 Überlassung an Dritte, Mitaussteller
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der German Legal Tech Summit GmbH ist der Vertragspartner nicht berechtigt, den Standplatz ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen, einzutauschen oder Unteraussteller aufzunehmen.
- Die Aufnahme von Unterausstellern oder Mitausstellern bedarf der Genehmigung und kann von der Entrichtung einer Bearbeitungs- oder Mitausstellergebühr abhängig gemacht werden.
§ 3 Standpersonal und Teilnehmer
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Standpersonal vorab über das vorgesehene Anmeldesystem namentlich zu benennen. Die personalisierten Ausstellerausweise sind nicht übertragbar.
§ 4 Standgestaltung und Eigenbauten
- Die vorgegebenen Standgrenzen und Maximallängen sind strikt einzuhalten.
- Bei Nutzung eigener Standsysteme ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine maßstabsgetreue Skizze zur Freigabe einzureichen. Die Standard-Aufbauhöhe beträgt maximal 2,50 Meter, sofern am Veranstaltungsort keine abweichenden Höhen genehmigt werden.
§ 5 Stornierung / Rücktritt durch den Vertragspartner
Sagt der Vertragspartner seine Teilnahme aus Gründen ab, die nicht von der German Legal Tech Summit GmbH zu vertreten sind, bleibt der Vergütungsanspruch wie folgt bestehen:
- Absage bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
- Absage bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung
- Absage unter 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass der German Legal Tech Summit GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Werbung und Messeordnung
- Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind nur innerhalb der eigenen Standfläche gestattet, es sei denn in dem vom Vertragspartner gebuchten Paket sind anderweitige Werbemaßnahmen enthalten.
- Akustische oder optische Werbevorführungen (z. B. Beschallung, Show-Einlagen) bedürfen der vorherigen Genehmigung. Störungen anderer Teilnehmer durch unzumutbaren Lärm, Geruch oder Licht sind zu unterlassen.
§ 7 Auf- und Abbau, Standbetriebspflicht
- Die vorgegebenen Zeiten für Auf- und Abbau sind einzuhalten. Rettungswege und Gänge sind dauerhaft freizuhalten.
- Der Stand ist während der gesamten offiziellen Öffnungszeiten der Messe ordnungsgemäß mit fachkundigem Personal zu besetzen.
- Ein vorzeitiger Abbau oder die teilweise Räumung des Standes vor dem offiziellen Veranstaltungsende ist untersagt.
§ 8 Kaution und Vertragsstrafe
- Die German Legal Tech Summit GmbH ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn eine Standkaution von bis zu 1.000,00 € zu verlangen. Die Rückerstattung erfolgt nach der Veranstaltung, sofern die Standfläche ordnungsgemäß und beschädigungsfrei übergeben wurde.
- Verstößt der Vertragspartner schuldhaft gegen das Verbot des vorzeitigen Standabbaus (§ 7 Abs. 3), verwirkt er eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von der German Legal Tech Summit GmbH nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann (maximal 20 % der vereinbarten Netto-Standmiete, mindestens jedoch 500,00 €).
§ 9 Technische Leistungen und Haftungsausschluss für Exponate
- Die Bereitstellung von Stromanschluss und Grund-WLAN richtet sich nach den gebuchten Leistungspaketen. Der Betrieb eigener WLAN-Router oder stark störender Sendeanlagen ist untersagt, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
- Die German Legal Tech Summit GmbH übernimmt keine Obhutspflichten für vom Aussteller eingebrachte Exponate, Standeinrichtungen oder sonstige Wertgegenstände. Der Abschluss einer eigenen Ausstellungsversicherung wird empfohlen.
§ 10 Versicherung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht-, Transport- und Ausstellungsversicherung, zu sorgen.
§ 11 Haftung des Vertragspartners und Hausrecht
- Der Vertragspartner haftet für sämtliche von ihm, seinen Mitarbeitenden oder Beauftragten verursachten Schäden.
- Die German Legal Tech Summit GmbH übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus.
- Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes und der Behörden ist Folge zu leisten.
- Bei erheblichen Verstößen kann der Vertragspartner oder einzelne Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.
§ 13 Catering
Die Abgabe von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung und richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Veranstaltungsortes.
§ 14 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden. Die German Legal Tech Summit GmbH ist berechtigt, Aufnahmen, auf denen Stände, Firmenlogos oder Mitarbeitende des Vertragspartners erkennbar sind, zur Berichterstattung sowie zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen in Print- und Onlinemedien zu verwenden, soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.
§ 15 Compliance
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs-, Kartell-, Korruptions-, Datenschutz- und Arbeitsschutzrechts.
Teil III. Digitale und virtuelle Veranstaltungsbestandteile
Soweit der Vertrag digitale Zusatzleistungen (z. B. Online-Präsenzen, virtuelle Messestände, Streaming-Slots oder Zugang zu Networking-Plattformen) umfasst, stellt die German Legal Tech Summit GmbH diese im Rahmen des aktuellen Stands der Technik bereit. Die Parteien sind sich einig, dass eine 100%ige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit digitaler Dienste technisch nicht garantiert werden kann.
Teil IV. Schlussbestimmungen
§ 1 Datenschutz
Die German Legal Tech Summit GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitere Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
§ 2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der German Legal Tech Summit GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
Stand: 24.08.2026